Warum unterscheiden sich die Preise für dasselbe Medikament in Apotheken? Als Unternehmen deckt die Apotheke ihre Ausgaben nur aus der Verschreibung von Arzneimitteln und anderen Waren.
Die Arzneimittelpreise sind gemäß
der Verordnung Nr. 803 des Ministerkabinetts „Verordnung über die Grundsätze der Arzneimittelpreisbildung“ streng reguliert. Warum steht in der staatlichen Entschädigung, dass 100 % erstattet werden, Sie aber zahlen müssen? Wenn dem Patienten Nicht-Referenzmedikamente verschrieben wurden, die in Liste A der erstattungsfähigen Medikamente enthalten sind. In diesem Fall zahlt der Patient die Differenz zwischen dem Apothekenpreis des Nicht-Referenz- und des Referenzarzneimittels der jeweiligen Gruppe (mit Mehrwertsteuer).
In der „Referenzgruppe“ (Arzneimittel verschiedener Hersteller mit ähnlichen Wirkstoffen in der Zusammensetzung) hat jede Gruppe einen bestimmten Referenzpreis – den Preis des günstigsten Arzneimittels dieser Gruppe. Es hängt davon ab, welchen Wirkstoff das Arzneimittel enthält und wie viele Bestandteile das Arzneimittel enthält.
Im Rahmen des Systems der staatlich erstatteten Arzneimittel
zahlt der Staat in Gruppen, in denen eine Arzneimittelsubstitution möglich ist, die billigsten Analoga gemäß den für die Diagnose vorgesehenen Rabattprozentsätzen. Das bedeutet, dass die
Differenz zwischen dem teuersten und dem billigsten Analog vom Patienten getragen wird . Dies ist notwendig, damit möglichst viele Patienten im Rahmen des staatlichen Entschädigungssystems Rabatte für Medikamente erhalten können.
Entscheidet sich ein Arzt für die Verschreibung eines Arzneimittels, dessen Preis den Referenzpreis in der jeweiligen Gruppe übersteigt, muss es sich um eine medizinisch begründete Entscheidung handeln.
Es ist die Pflicht des Arztes, den Patienten darüber aufzuklären und die am besten geeignete Medikation zu bestimmen, die den Fähigkeiten des Patienten entspricht. Liste B enthält Arzneimittel, die nicht durch andere Arzneimittel ersetzt werden können, daher erstattet der Staat seinen Preis entsprechend der für die jeweilige Diagnose vorgesehenen Entschädigungssumme.
Warum müssen zu 100 % staatlicher Entschädigung 0,71 Cent zusätzlich gezahlt werden? Beim Kauf von Arzneimitteln oder Medizinprodukten, die in der Liste der erstattungsfähigen Arzneimittel der Vergütungsklasse Ι aufgeführt sind, zahlt der Patient 0,71
Euro pro Rezept in der Apotheke. Der Nationale Gesundheitsdienst reduziert bei Abrechnungen mit der Apotheke den erstattungsfähigen Betrag um den Betrag der vom Patienten geleisteten Zahlung.
Apotheker:
· Bietet im Rahmen der Zuständigkeit des Apothekers kostenlose Beratungen an und stimmt seine Maßnahmen bei Bedarf mit dem Arzt ab.
· Warnt vor der Notwendigkeit, die Selbstmedikation abzubrechen und sofort ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
· Ist ein Facharzt mit höherer oder sekundärer pharmazeutischer Ausbildung, dessen Beruf ein wesentlicher Bestandteil des lebenslangen Lernens ist, das auch den Umfang seiner Kompetenz bestimmt.
Ein Beispiel, wie die Preise erstattungsfähiger Medikamente entstanden sind! Amlodipin Accord 5 mg N30-Packung ist ein Referenzarzneimittel.
Referenzpreis =
0,59 Euro Apothekenpreis (nicht anders in Apotheken) =
0,59 Euro PP1 (PP1 - Patientenbeitrag bei 100 % Erstattung) erhält der Patient 100 % Erstattung, wobei er nur
0,71 Euro pro Rezept zahlt.
Agen 5 mg in der N30-Verpackung ist ein Nicht-Referenzarzneimittel.
Referenzpreis (unverändert) =
0,59 Euro. Apothekenpreis (nicht anders in Apotheken) =
0,99 Euro. PP1 (PP1 – Patientenprämie bei 100 %iger Vergütung) Der Patient erhält eine 100 %ige Vergütung und zahlt die Differenz zwischen dem Referenzarzneimittel und dem Nicht-Referenzarzneimittel, die
0,40 EUR +
0,71 EUR für jede Verschreibung beträgt. Gesamtbetrag =
1,11 Euro. Woraus besteht die staatliche Liste der erstattungsfähigen Medikamente? Es besteht aus:
- Liste A, die Arzneimittel mit gleicher Wirksamkeit enthält;
- Liste B, in der es keine Arzneimittel mit gleicher Wirksamkeit wie die in KZS enthaltenen Arzneimittel gibt.
- Liste C, die Arzneimittel umfasst, deren Kosten für die Behandlung eines Patienten pro Jahr 4268,62 Euro überschreiten und der Hersteller sich verpflichtet, die Kosten für die Arzneimittelvergütung für eine bestimmte Anzahl von Patienten aus eigenen Mitteln zu decken.
Inwieweit erstattet der Staat Medikamente? Medikamente werden je nach Diagnose zu 100 %, 75 % und 50 % vom Staat erstattet.
Medikamente und Medizinprodukte werden für Kinder zu 100 % erstattet Ab 2014 werden Arzneimittel und Medizinprodukte aus der Liste der erstattungsfähigen Arzneimittel für Kinder bis 18 Jahre zu 100 % übernommen. Bei Arzneimittelgruppen gleicher Wirksamkeit werden die billigsten Arzneimittel gleicher Wirksamkeit zu 100 % vergütet (100 % Vergütung der billigsten Arzneimittel für Kinder gilt nicht für Arzneimittel der M-Liste).
Wenn das Arzneimittel zum ersten Mal verschrieben wird Dann wird erwartet, dass der Arzt den Gattungsnamen des für die jeweilige Diagnose bestimmten Arzneimittels auf dem Rezept verschreibt, wenn der Patient das für eine bestimmte Diagnose bestimmte erstattungsfähige Arzneimittel zum ersten Mal erhält. In der Apotheke hingegen gibt der Apotheker das billigste Medikament der jeweiligen Gattungsbezeichnung ab. Wenn das in der Apotheke abgegebene billigste Arzneimittel nicht die gewünschte therapeutische Wirkung erzielt, kann der Arzt andere Arzneimittel verschreiben, beginnend mit dem nächstgünstigeren Arzneimittel der entsprechenden Gattungsbezeichnung.
Aktualisierung der Liste der erstattungsfähigen Arzneimittel Beide Ärzte werden über die Änderungen im Zusammenhang mit der Aktualisierung der Liste der erstattungsfähigen Arzneimittel durch Zusendung von vorbereitetem Informationsmaterial und die Patienten über die Medien und die Website von NVD informiert.
NVD führt regelmäßig Medikamente durch, die bereits in KZS enthalten sind:
- Preisanalyse im Vergleich zu Preisen in anderen Ländern der Europäischen Union;
- Effizienzanalyse auf Basis neuester wissenschaftlicher Forschungsdaten.
Es bietet die Möglichkeit:
- Erzielung einer Preissenkung für Medikamente, die bereits in das nationale Krankenversicherungssystem aufgenommen wurden, wodurch die Selbstbeteiligung des Patienten verringert wird;
- Patienten mit anderen Kosten und einer therapeutisch wirksameren Erstattung von Medikamenten zu versorgen;
- Reduzierung der Ausgaben für die Erstattung von Arzneimitteln, die in das nationale Krankenversicherungssystem aufgenommen werden, wodurch die Erstattung von Arzneimitteln für eine größere Anzahl von Patienten sichergestellt wird.
Erstellung der Liste der erstattungsfähigen Arzneimittel Das Grundprinzip der Gründung von KZS - die Liste enthält therapeutisch und kostengünstige Medikamente, die den internationalen Behandlungsrichtlinien entsprechen.
Jeder Arzneimittelhersteller oder -vertreiber kann die Aufnahme von Arzneimitteln in die Liste der erstattungsfähigen Arzneimittel unter Angabe des jeweiligen Arzneimittelpreises beantragen. Der Nationale Gesundheitsdienst bewertet jedes vom Nationalen Gesundheitsdienst beantragte Medikament:
- vergleichende Wirksamkeit. Die Wirksamkeit wird mit der Wirksamkeit anderer Medikamente verglichen, die zur Behandlung einer bestimmten Krankheit eingesetzt werden (basierend auf wissenschaftlichen Forschungsdaten sowie lokalen und internationalen Behandlungsrichtlinien);
- der Preis. Der Preis des Arzneimittels wird im Vergleich zu den Preisen in anderen Ländern der Europäischen Union bewertet. Der Preis der in KZS einzubeziehenden Arzneimittel sollte nicht höher sein als der drittniedrigste unter den Ländern der Europäischen Union und nicht höher als in Estland und Litauen. Außerdem wird der Preis mit dem therapeutischen Nutzen des Medikaments verglichen.
Das Erstattungsverfahren für Arzneimittel in Lettland wurde auf der Grundlage der Richtlinie 89/105/EWG des Europäischen Parlaments und des Rates (über die Transparenz der Maßnahmen zur Regulierung der Preise von Arzneimitteln, die für Menschen bestimmt sind, und ihre Einbeziehung in die nationalen Versicherungssysteme) festgelegt. . Das Verfahren zur Erstattung von Arzneimitteln wird durch die Verordnung des Ministerkabinetts der Republik Litauen Nr. 899. (31.10.2006)
Die Kosten für den Bezug von erstattungsfähigen Arzneimitteln werden durch die Anwendung der folgenden Entschädigungskategorien gedeckt: 4.1. Kategorie I – Entschädigung in Höhe von 100 % oder in Höhe des Referenzpreises der entsprechenden Gruppe (für Arzneimittel und Medizinprodukte, die in der Liste A der erstattungsfähigen Arzneimittel enthalten sind), wenn beim Patienten eine chronische, lebensbedrohliche Krankheit diagnostiziert wird oder eine Krankheit, die zu einer schweren irreversiblen Behinderung führt und deren Behandlung den entsprechenden Arzneimittelkonsum erfordert, um die Vitalfunktionen des Patienten aufrechtzuerhalten;
4.2. Kategorie II – Entschädigung in Höhe von 75 % oder – bei Arzneimitteln und Medizinprodukten der Liste A der erstattungsfähigen Arzneimittel – in Höhe von 75 % des Bezugspreises der jeweiligen Gruppe, wenn bei dem Patienten a chronische Krankheit, deren Behandlung ohne die Anwendung des entsprechenden Arzneimittels die Aufrechterhaltung der Lebensfunktionen des Patienten erschwert oder die eine schwere Behinderung verursacht;
4.3. Kategorie III – Entschädigung in Höhe von 50 % oder – für Arzneimittel und Medizinprodukte, die in der Liste A der erstattungsfähigen Arzneimittel enthalten sind – in Höhe von 50 % des Referenzpreises der entsprechenden Gruppe, wenn bei dem Patienten eine chronische oder akute Diagnose gestellt wird Krankheit, deren Behandlung die Anwendung des entsprechenden Arzneimittels zur Erhaltung oder Verbesserung des Gesundheitszustandes des Patienten erfordert, oder wenn Impfungen aus den Entschädigungsmitteln bezahlt werden.
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